Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 3) hat dem Beteiligten zu 4) im Verfahren der Beschwerde entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten. Eine darüber hinausgehende Erstattung notwendiger Aufwendungen im Verfahren der Beschwerde erfolgt nicht.
Der Geschäftswert für das Verfahren der Beschwerde wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
I.
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