Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 5.1.2017 in der Fassung des Beschlusses vom 13.2.2017 geändert:
Die von der Klägerin an die Beklagte zu 4) zu erstattenden Kosten werden auf € 2.208,41 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.9.2016 festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 4) zu 72 %. Dies gilt auch für die Gerichtskosten. Die Gerichtsgebühr nach Ziff.1812 KV GKG wird auf die Hälfte ermäßigt.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 773,50 festgesetzt.
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