Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 06.05.2022, Az.
Die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei gem. § 104 ZPO nach dem rechtskräftigen Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 06.10.2021 zu erstattenden Kosten werden auf 4.924,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB hieraus seit dem 07.10.2021 festgesetzt.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 993,89 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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