Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 08.12.2016 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, verwaltet Grundstücke, Gebäude und Wohnungen. Im Streitjahr (2006) vermietete sie u.a. verschiedene Grundstücke in X an ein Autohaus, das dort einen Einzelhandel und eine Werkstatt betrieb.
Im Rahmen dieser Grundstücksvermietung überließ die Klägerin der Mieterin auch verschiedene Gegenstände, die teilweise die Vormieterin angeschafft hatte, u.a. eine Portalwaschanlage, Hebebühnen, Druckluft-Kältetrockner, Werbeanlagen sowie einen Werbeturm.
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