Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 30.06.2017, Az.
Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
III.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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