AG Berlin-Charlottenburg, vom 12.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 95 VR 32266 B
Voraussetzungen der gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins
KG, Beschluss vom 05.03.2020 - Aktenzeichen 22 W 80/19
DRsp Nr. 2020/8273
Voraussetzungen der gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins
Eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins setzt nicht nur eine Aufforderung des Vorstands zum Handeln voraus, sondern auch, dass das Gerichtsverfahren auf Ermächtigung von ebenfalls von dem notwendigen Quorum nach § 37 Abs. 1BGB betrieben wird.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird nach einem Wert von 5.000 EUR zurückgewiesen.