Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. August 2017 (Bl. VI GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 29. August 2018 (Kassenzeichen 701221662004, Bl. VIa GA) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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