Der Antrag des Rechtsanwalts W. D. auf Gewährung eines Vorschusses wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller vertritt die 15 Nebenklageberechtigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des Generalstaatsanwalts wegen des "Oktoberfestattentats" vom ... Beschlüssen der Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof vom 08./09.02.2016 als Verletztenbeistand beigeordnet, §§ 406g Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1StPO (a.F.), 397a Abs. 1 StPO. Für die Entscheidung über den Antrag des Beistandes vom 28.04./25.05.2016 auf Gewährung einer Pauschalvergütung hat sich die Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.06.2016 für nicht zuständig erklärt.
Der Generalbundesanwalt beantragte mit Schreiben vom 07.12.2016 den Antrag des Beistandes zurückzuweisen.
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