Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 05.10.2017, Aktenzeichen
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieser Beschluss sowie das in Ziffer 1 genannte Endurteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.500,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der ... mbH & Co. KG [im folgenden: Insolvenzschuldnerin]. Der Beklagte ist Kommanditist der Insolvenzschuldnerin. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückgewähr von Ausschüttungen zur Insolvenzmasse in Anspruch.
Der Kläger hat in erster Instanz beantragt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
Der Beklagte beantragt,
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