BFH - Urteil vom 06.05.2014
IX R 15/13
Normen:
EStG § 7h; AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 177;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 27.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1620/09

Voraussetzungen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet

BFH, Urteil vom 06.05.2014 - Aktenzeichen IX R 15/13

DRsp Nr. 2014/13525

Voraussetzungen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet

Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen i.S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt.

Normenkette:

EStG § 7h; AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 177;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb von der W-KG (KG; "Verkäufer") mit notariell beurkundetem "Bauträgervertrag" vom 29. Juli 2002 an dem Objekt Erwerbergemeinschaft Z, die Eigentumswohnung Nr. ..., den 22,40/1.000stel Miteigentumsanteil an dem Flurstück ..., verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen im Aufteilungsplan mit Nr. ... bezeichneten Räumlichkeiten nebst Balkon und Keller Nr. ... im Kellergeschoss und das zu bildende Teileigentum, den Stellplatz Nr. ..., den 1/70stel Miteigentumsanteil an dem Flurstück ..., verbunden mit dem Sondereigentum an dem Stellplatz Nr. ... im Erdgeschoss, mit allen Bestandteilen und sämtlichem Zubehör.

In der Vorbemerkung dieses Vertrages wird u.a. ausgeführt: