I.
Der aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit Juli 2001 ausländerrechtlich geduldet, später war er im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach §
Der Kläger erhielt für seine fünf Kinder Kindergeld. Die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) hob durch Bescheid vom 30. Mai 2005 die Festsetzung für die Zeit ab November 2004 auf und forderte für zwei Monate einen Betrag von 1.640 EUR zurück. Der hiergegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|