I.
Der aus Albanien stammende Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der die jugoslawische Staatsangehörigkeit besaß, reiste vor 1991 in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ein. Er stellte einen Asylantrag, den er im April 2002 zurücknahm. Danach erhielt er eine Aufenthaltsbefugnis nach §
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