Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 9. März 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.859,91 € festgesetzt.
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