Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 5. Zivilkammer (Az. 2-
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesen Urteilen vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.547,20 € festgesetzt.
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