Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit des Einstellung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gem. § 213 InsO
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 35/17
DRsp Nr. 2017/11874
Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit des Einstellung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gem. § 213InsO
1. Die Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394FamFG kommt nur in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht.2. Mit Blick auf die schwerwiegenden Folgen der Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt bereits die Ankündigung der Löschungsabsicht nach § 394 Abs. 2FamFG eine gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus und darf daher erst nach Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungen erfolgen, wenn das Gericht über entsprechende - zumindest vorläufig - gesicherte Erkenntnisse verfügt.
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