Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 26.4.2018 - HRA 10 aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über den Antrag vom 24.2.2017 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht Saarbrücken zurückgegeben.
I.
Die Beschwerdeführerin beantragte die Bestellung eines Nachtragsliquidators für die gelöschte Firma mit dem Aufgabenkreis Löschung des im Grundbuch zugunsten der oben genannten gelöschten Firma eingetragenen Vorkaufsrechts.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|