1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.12.2015, Az.
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 38.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Kläger nehmen den Beklagten wegen vorsätzlichen Betruges und fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zweier Verträge über den Ankauf und die Lagerung von Gold auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch.
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