FG Hamburg - Urteil vom 19.01.2012
2 K 14/11
Normen:
FGO § 55 Abs. 1 u. 2;

Voraussetzungen der Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung

FG Hamburg, Urteil vom 19.01.2012 - Aktenzeichen 2 K 14/11

DRsp Nr. 2013/14450

Voraussetzungen der Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung

Bei der Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung muss nicht auf die mögliche Einlegung der Klage in elektronischer Form hingewiesen werden.

Normenkette:

FGO § 55 Abs. 1 u. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Aufwendungen in Höhe von ... € für Zahlungen an eine sog. ...-Gruppe Einkünfte mindernd geltend machen kann.

Der Kläger ist .... Seit dem ... 2007 betrieb er zusammen mit seinem Neffen A ein Architektenbüro in Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Vorher war er alleine tätig, sein Neffe war bei ihm angestellt. Der Gewinn wurde sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Gesellschaft gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt.