Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 28.08.2014 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 194.775,- nebst Zinsen iHvon 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|