Der Kläger ist Milcherzeuger. Streitig ist, ob ihm für die Milchwirtschaftsjahre 1995/1996 bis 1999/2000 über seine Referenzmenge hinaus die Milchmengen zuzurechnen sind, die auf die Referenzmengen seiner Tochter, Frau T, angeliefert worden sind. Diese Frage war bereits für vorangegangene Milchwirtschaftsjahre seit dem Jahre 1985 unter den Beteiligten streitig.
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