LG Aachen, vom 30.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 64 KLs 23/11
Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG-VV
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2018 - Aktenzeichen 2 Ws 73/18
DRsp Nr. 2018/7749
Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV
In einem Verfahren betreffend die Einstellung der Vollstreckung aus einer Verfallanordnung sowie die entsprechende Unterrichtung der niederländischen Behörden fällt die sogenannte Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV nicht an.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen.