FG Düsseldorf - Urteil vom 11.03.2009
7 K 3964/08 GE
Normen:
GrEStG § 7 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 1329

Voraussetzungen der steuerbefreiten Umwandlung von Gesamthandseigentum in Flächeneigentum - Grunderwerbsteuerbefreiung; Gesamthandseigentum; Flächeneigentum

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2009 - Aktenzeichen 7 K 3964/08 GE

DRsp Nr. 2009/15805

Voraussetzungen der steuerbefreiten Umwandlung von Gesamthandseigentum in Flächeneigentum - Grunderwerbsteuerbefreiung; Gesamthandseigentum; Flächeneigentum

Der für die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umwandlung von Gesamthandseigentum in Flächeneigentum erforderliche zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen den planmäßig aufeinanderfolgenden Rechtsakten ist gewahrt, wenn die mehrjährige Verzögerung zwischen der Teilung des Wohnungseigentums einer GbR in zwei Eigentumswohnungen und der Zuweisung jeweils einer Wohnung an jeden Gesamthänder allein auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Erzwingung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur Änderung der Teilungserklärung zurückzuführen ist.

Normenkette:

GrEStG § 7 Abs. 2;

Tatbestand: