Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg vom 14.01.2021 - 3 K 1948/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist deutscher Staatsangehöriger. Er war in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) freiberuflich tätig und hatte einen Wohnsitz in A, Baden-Württemberg. Einen weiteren Wohnsitz hatte er in B, Frankreich. Dort wohnte er mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter.
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