FG Hamburg, vom 02.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 147/081116
Voraussetzungen der Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns nach Veräußerung des Schiffs aus dem Gesellschaftsvermögen einer EinschiffsgesellschaftAnforderungen an die Einstellung des Betriebs durch den Veräußerer
BFH, Urteil vom 03.04.2014 - Aktenzeichen IV R 12/10
DRsp Nr. 2014/13076
Voraussetzungen der Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns nach Veräußerung des Schiffs aus dem Gesellschaftsvermögen einer EinschiffsgesellschaftAnforderungen an die Einstellung des Betriebs durch den Veräußerer
1. Die Anwendung der §§ 16, 34EStG setzt voraus, dass im Veräußerungszeitpunkt schon ein funktionsfähiger (Teil-)Betrieb gegeben ist.2. Die Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige jegliche (originär oder fiktiv) gewerbliche Tätigkeit einstellt. Erforderlich ist lediglich, dass er die in dem veräußerten Betrieb bislang ausgeübte Tätigkeit einstellt und die diesbezüglich wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.