Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.02.2019 – 5 K 5103/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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