FG München - Urteil vom 19.05.2010
3 K 134/07
Normen:
UStG § 4 Nr. 11;

Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsvermittlung im Internet

FG München, Urteil vom 19.05.2010 - Aktenzeichen 3 K 134/07

DRsp Nr. 2011/14086

Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsvermittlung im Internet

1. Der Betreiber einer Internetseite für den Vergleich von Kfz-Versicherern führt eine steuerfreie Versicherungsvermittlungstätigkeit aus, wenn die Nutzer der Internetseite nach Eingabe ihrer sämtlichen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages erheblichen Daten und Erhalt des Ergebnisses einer Vergleichsrechnung ein individuelles schriftliches Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages mit dem Versicherer ihrer Wahl anfordern und der Betreiber dieses Angebot an den Versicherer über eine Schnittstelle weiterleitet. 2. Dem steht nicht entgegen, dass die dem Betreiber von dem Versicherer hierfür gewährte Fixkostenbeteiligung unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages erfolgt.

1. In Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2004 vom 14. November 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 28. März 2007 wird die Umsatzsteuer auf … EUR festgesetzt.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 11;

Gründe

I.