Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.02.2018 – 2 K 33/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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