Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Oktober 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen und sich zu einer etwaigen Rücknahme der Berufung zu erklären.
3.Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf (bis zu) 50.000 € festzusetzen.
I.
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