Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.02.2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden und die Zahlung eines 13. Monatsgehalts.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|