Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.02.2018, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten aus den bezeichneten Urteilen jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 98.834,75 €.
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