Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31. März 2017, Az.
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Auflassung des Grundstücks Gemarkung A., Flurstück-Nr. ...15, M.Str. 20, Gebäude- und Freifläche, 0,187 ha, zu Eigentum der Klägerinnen als Erben zu je 1/2 Anteil in ungeteilter Erbengemeinschaft nach der am 8.06.1949 verstorbenen Margarete S., zu erklären sowie diese Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen und das vorbezeichnete Grundstück an die Klägerinnen herauszugeben Zug um Zug gegen Zahlung von € 306.775,12 an den Beklagten zu 1). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. II. III. IV. V.
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