Streitig ist, ob für den Erlass von Änderungsbescheiden eine auf zehn Jahre verlängerte Festsetzungsfrist gilt.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin nach dem am 21.12.1995 verstorbenen Herrn W (im Folgenden: W), der als Kriminalbeamter beruflich tätig und in den Streitjahren pensioniert war. Seit dem 17.07.1989 war sie aufgrund der ihr von W erteilten schriftlichen Vollmacht seine Bevollmächtigte "für alle Angelegenheiten".
Der 1918 geborene Rechtsvorgänger der Klägerin erlitt im Jahre 1988 einen Schlaganfall. Das Versorgungsamt Hamburg stellte mit Bescheid vom 27.09.1994 folgende Behinderungen fest:
- Halbseitenlähmung rechts mit Sprachstörung, Harn- und Stuhlinkontinenz nach
Schlaganfall,
- chronische Bronchitis bei Lungenemphysem
- degenerative Veränderung der Kniegelenke, arterielle Beindurchblutungsstörungen
- Diabetes mellitus.
Es stellte ferner fest, dass dieser Zustand seit dem Schlaganfall 1988 bestehe.
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