I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 17.7.2017 abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, dies zu vollziehen an den Geschäftsführern, zu unterlassen, ohne Zustimmung des Klägers dessen Bildnis im Internet öffentlich zur Schau zu stellen, wenn dies geschieht wie auf der Internetseite www.blickamabend.ch vom 16.6.2015 geschehen.
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