Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20.11.2020 –
Die Sache wird an das Finanzgericht München, Außensenate Augsburg, zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zusammenfassung zweier Betriebe gewerblicher Art (BgA) im Jahr 2013 (Streitjahr).
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