Die Beteiligten streiten über den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger ist mit 62,5 % an der ... GmbH (GmbH) beteiligt; er ist Gesellschafter-Geschäftsführer. Daneben sind seine Mutter mit 30% und sein Vater mit 7,5% Gesellschafter der GmbH.
Die GmbH nahm 1995 ein Darlehen auf, um den Erwerb eines Betriebsgrundstückes zu finanzieren. In dem Protokoll einer Gesellschafterversammlung der GmbH vom 1. Dezember 1995 heißt es wie folgt:
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