Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.11.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, die Arbeitszeit zu erhöhen.
Die Klägerin ist niedergelassene, praktizierende Ärztin für Allgemeinmedizin und steht seit dem November 1988 in die Diensten des beklagten Landes als Lehrkraft. Sie unterrichtet an dem B -Berufskolleg Auszubildende für den Beruf der/des medizinischen Fachangestellten, zuletzt in den Fächern Patientenbetreuung und medizinische Assistenz. Der Umfang ihre Unterrichtstätigkeit erhöhte sich im Laufe der Jahre von ursprünglich 5 Wochenstunden auf zuletzt 17 Unterrichtsstunden die Woche.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|