I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2600,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.8.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 5100 EUR festgesetzt.
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