Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 31.08.2016, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch über Differenzlohnansprüche (einschließlich Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) für die Zeit vom 01.01.2010 bis zum 24.09.2013 sowie über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2013.
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