Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.5.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
(abgekürzt nach §§ 313a Abs. 1 S. 1, 540 Abs. 2 ZPO)
Die Berufung des Beklagten ist zulässig und hat Erfolg. Die von der Klägerin gegen den Beklagten geltend gemachten Zahlungsansprüche bestehen nicht.
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