Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Beklagten der Klägerin weitere Kosten in Höhe von € 5.043,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2016 zu erstatten haben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben zu 90% die Beklagten und zu 10% die Klägerin zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt € 5.583,50.
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