Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10.10.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin wird auf die Widerklage des Beklagten verurteilt,
I. 1. 2. II. III. IV. V.
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