BFH - Urteil vom 25.02.2014
X R 4/12
Normen:
EStG § 7h Abs. 1 S. 1; EStG § 10f;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 12.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1754/08

Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs wegen Modernisierung eines in einem Sanierungsgebiet belegenen Gebäudes

BFH, Urteil vom 25.02.2014 - Aktenzeichen X R 4/12

DRsp Nr. 2014/11760

Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs wegen Modernisierung eines in einem Sanierungsgebiet belegenen Gebäudes

NV: Nach § 10f Abs. 1 Satz 1 i.V.m § 7h Abs. 1 EStG sind Baumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet nur förderungsfähig, wenn sie während der Geltungsdauer der Sanierungssatzung erfolgen.

Der Sonderausgabenabzug gemäß §§ 10f, 7h Abs. 1 S. 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Aufwendungen die Sanierungssatzung der Gemeinde bereits aufgehoben worden ist.

Normenkette:

EStG § 7h Abs. 1 S. 1; EStG § 10f;

Gründe

I. Die in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren den Sonderausgabenabzug nach § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) --hier noch anzuwenden in der Fassung vor der Änderung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 3076)-- für die Herstellung einer Dachgeschosswohnung, die in einem von der Stadt A (Stadt) förmlich festgelegten und mit Datum vom 31. Dezember 2003 aufgehobenen Sanierungsgebiet liegt.