BFH - Beschluss vom 15.09.2010
II B 4/10
Normen:
AO § 34 Abs. 1; AO § 34 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1752/07

Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null i.R.d. Einsichtsrechts eines Insolvenzverwalters in Akten des Finanzamts

BFH, Beschluss vom 15.09.2010 - Aktenzeichen II B 4/10

DRsp Nr. 2010/19682

Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null i.R.d. Einsichtsrechts eines Insolvenzverwalters in Akten des Finanzamts

1. NV: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Insolvenzverwalter, der nach § 34 Abs. 3 und 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, das Recht zu, dass die Finanzbehörde über seinen im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. Das Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters reicht grundsätzlich nicht weiter als das zunächst dem Insolvenzschuldner zustehende Akteneinsichtsrecht. 2. NV: Das dem FA bei der Entscheidung zustehende Ermessen ist auch bei einem Antrag des Insolvenzverwalters nicht generell auf Null reduziert.

Normenkette:

AO § 34 Abs. 1; AO § 34 Abs. 3;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet.

1.

Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zuzulassen.

a)