LSG Bayern - Urteil vom 13.01.2022
L 14 R 348/18
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3; SGB VI § 43 Abs. 1 Nr. 2; SGB VI § 43 Abs. 5; SGB VI § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2; SGB VII § 8; SGB VI § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 -4;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 10.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 120/17

Voraussetzungen einer ErwerbsminderungsrenteWartezeiterfüllung bezüglich einer ErwerbsminderungsrenteVorzeitige Wartezeiterfüllung in Bezug auf die ErwerbsminderungsrenteTheorie der wesentlichen BedingungenEintritt der Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls

LSG Bayern, Urteil vom 13.01.2022 - Aktenzeichen L 14 R 348/18

DRsp Nr. 2023/5693

Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente Wartezeiterfüllung bezüglich einer Erwerbsminderungsrente Vorzeitige Wartezeiterfüllung in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente Theorie der wesentlichen Bedingungen Eintritt der Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls

1. Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.2. Zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung i.S. d. § 53 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Notwendigkeit eines kausalen Zusammenhangs.

Eine vorzeitige Erfüllung der Wartezeit bezüglich einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist dann möglich, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall beruht. Dies ist, wie im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung bezüglich der Feststellung des Arbeitsunfalls selbst, gemäß der "Theorie der wesentlichen Bedingung" zu prüfen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 10.05.2018 wird zurückgewiesen.

II.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 3; SGB VI § 43 Abs. 1 Nr. 2; SGB VI § 43 Abs. 5; SGB VI § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2; SGB VII § 8; SGB VI § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 -4;

Tatbestand