FG Hamburg, vom 22.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 222/06
Voraussetzungen einer Haftung einer faktisch als Geschäftsführer einer GmbH handelnden Person; Anforderungen an ein Auftreten des in Anspruch Genommenen im Innen- und Außenverhältnis zur Bejahung der Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
BFH, Beschluss vom 19.05.2009 - Aktenzeichen VII B 207/08
DRsp Nr. 2009/21051
Voraussetzungen einer Haftung einer faktisch als Geschäftsführer einer GmbH handelnden Person; Anforderungen an ein Auftreten des in Anspruch Genommenen im Innen- und Außenverhältnis zur Bejahung der Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision