FG München, vom 14.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1440/17
Voraussetzungen einer SteuerabzugspflichtZeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen VergütungsgläubigerRechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids
BFH, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen I R 18/18
DRsp Nr. 2022/5746
Voraussetzungen einer SteuerabzugspflichtZeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen VergütungsgläubigerRechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids
1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen.2. Wird gegenüber dem inländischen Vergütungs- und Entrichtungsschuldner, der den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3EStG unterlassen hat, nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG ein Haftungsbescheid erlassen, kommt es für dessen Rechtmäßigkeit weder auf die abkommensrechtliche Freistellung der Einkünfte (§ 50d Abs. 1 Satz 1 und 10 EStG) noch auf die Undurchführbarkeit des Erstattungsverfahrens nach § 50d Abs. 1 Satz 2 ff. EStG aufgrund der Insolvenz des Vergütungsgläubigers an (§ 73g Abs. 1EStDV). Das Zusammenwirken dieser Umstände könnte ggf. im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens nach § 227AO berücksichtigt werden.
Tenor
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