Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw. Nichtabführung der Getreidemitverantwortungsabgabe
BayObLG, Beschluß vom 18.03.1998 - Aktenzeichen 4 St RR 20/98
DRsp Nr. 1998/8746
Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw. Nichtabführung der Getreidemitverantwortungsabgabe
»1. Zu den Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw. Nichtabführung der Getreidemitverantwortungsabgabe.2. Bei der Erstreckung der Urteilsaufhebung auf einen Mitangeklagten gemäß § 357StPO kann das Revisionsgericht über das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses beim Nichtrevidenten nicht selbst entscheiden, wenn dieses beim Revisionsführer nicht vorgelegen hat.«