BFH - Urteil vom 20.01.2009
IX R 43/08
Normen:
EigZulG § 2; EigZulG § 11 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 23.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 99/07

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Eigenheimzulage i.R.e. baurechtswidrigen Errichtung; Begriff eines vertraglich ausbedungenen Duldens im Baurecht

BFH, Urteil vom 20.01.2009 - Aktenzeichen IX R 43/08

DRsp Nr. 2009/6031

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Eigenheimzulage i.R.e. baurechtswidrigen Errichtung; Begriff eines vertraglich ausbedungenen Duldens im Baurecht

Normenkette:

EigZulG § 2; EigZulG § 11 Abs. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete im Jahr 2005 auf dem (ehemals landwirtschaftlich genutzten) Grundstück ein Gebäude, das er mit seiner Familie selbst bewohnt.