Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2017
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung gemäß § 227 der Abgabenordnung (AO) für den Zeitraum Januar 2011 bis April 2011 in Höhe von 736 €.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter des im September 1990 geboren Sohnes B, für den sie zunächst Kindergeld bezog. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) teilte B dem Jobcenter am 5. Januar 2012 mit, er habe der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse) am 14. Oktober 2010 seinen Gesellenbrief übersandt.
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