Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25.09.2019 – 1 K 66/19 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum August 2017 bis Juli 2018.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter einer im Dezember 1997 geborenen Tochter (G), die im Dezember 2015 die 11. Klasse besuchte.
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